VERKAUF UND KONDITIONEN
Alles Wissenswerte zu den Verkaufskonditionen, zur Kauf- und Zahlungsabwicklung und vielem mehr finden Sie zusammengefasst in den folgenden Ausführungen. Verschaffen Sie sich einen Überblick zum Kauf einer der 10 Eigentumswohnungen in der Wohnüberbauung «Élégance» Liestal.
Wichtiger Hinweis:
Es ist nicht möglich, alle planerischen und baulichen Detaillösungen, Arbeitsausführungen und Produkte in all ihren Möglichkeiten und Vielfältigkeit zu umschreiben.
Wir bitten Sie daher, bei allfälligen Fragen oder Bemerkungen mit uns Rücksprache zu nehmen. Der Architekt und die Bauherrschaft behalten sich das Recht vor, während der Bauausführung von Plänen und Baubeschrieb abzuweichen, sofern diese Änderungen keine konzeptionellen und wertverminderten Auswirkungen nach sich ziehen. Es handelt sich hierbei vorwiegend um bauliche Optimierung oder behördliche Auflagen.
Termine und Konditionen:
- Ausbauwünsche werden nach Absprache berechnet.
- Fertigstellung: 18 Monate ab Baubeginn.
- Nutzungsrechte und die für die Überbauung notwendigen Dienstbarkeiten werden im Grundbuch eingetragen, sowie auch behördlicherseits vorgeschriebene Dienstbarkeiten und Auflagen, so dass nach der Bauvollendung die rechtliche Seite geregelt ist.
Optionen und Ausbauwünsche:
Im Pauschalpreis inbegriffen:
- Landparzelle
- Landerschliessung mit allen Anschlussbeiträgen.
- Vollständige Hauserschiessung inkl. Anschlussgebühren für Kanalisation, Wasser, Elektrisch, Kabel TV.
- Bewilligungsgebühren für das Gebäude.
- Alle für die zuständigen Instanzen wie Versicherungsamt, Feuerpolizei, Zivilschutzamt vorgeschriebenen Vorkehrungen und Installationen.
- Alle für die Erstellung des Hauses notwendigen Honorare für Geologen, Geometer, Architekt, Bauleitung, Ingenieur- und Installationsspezialisten.
- Prämien für die Bauzeit- und nötigen Spezialversicherungen.
- Sämtliche Arbeiten irgendwelcher Art, die in den Unterlagen infolge ungenügender Detaillierung, Unvollkommenheit usw. nicht enthalten sind, die sich jedoch während der Bauausführung aus irgendwelchen Gründen, insbesondere im Fall behördlicher Anordnungen, als notwendig erweisen, um die Bauten schlüsselfertig und in zweckentsprechendem Ausbau zu erstellen.
Im Pauschalpreis nicht inbegriffen:
- Kosten für zusätzliche Leistungen, welche weder im Ausführungsbeschrieb noch in den Vertragsunterlagen enthalten sind (individueller Ausbau), sowie diesbezügliche Anschlussgebühren (Kanalisation, Wasser, Strom) die daraus resultieren.
- Die Hälfte der Notariats- und Grundbuchgebühren.
- Kosten für die Pfandrechtserrichtung
Käuferausbauten, Käuferwünsche:
- Käuferausbauten, Käuferwünsche in Abweichung zum vorliegenden Baubeschrieb und Planstand, sind nicht enthalten. Diese werden zwischen Bauherrin und Käufer bereinigt und abgegolten, entsprechend verrechnet die Bauherrin dem Käufer auch den Bearbeitungsaufwand (SIA-Honorar und allfällige Gebühren).
- Bauliche Änderungen werden nur nach schriftlicher Auftragsbestellung ausgeführt. Mündliche Aufträge werden nicht anerkannt und sind ungültig.
- Auf Mehrkosten respektive Käuferwünsche werden vom Architekten, Bauleitung inkl. Anschlussgebühren 20% Honorar verrechnet.
- Von den Parteien freigegebene Mehrkosten sind innert 30 Tagen zu begleichen.
- Die Budgetpositionen verstehen sich als Materialpreise inkl. Verlegearbeiten. Spezielle Verlegarten (z.B. diagonal), sowie Sujet und/oder Fries bei den Wandpatten ergeben einen Mehrpreis, welcher durch den Käufer getragen werden muss.
Zahlungsabwicklung:
Der Kaufpreis für die Wohnungen ist wie folgt zu tilgen:
- Anzahlung von CHF 50’000.00 bei Unterzeichnung der Reservationsvereinbarung.
- Bei der notariellen Beurkundung wird die 2. Anzahlung in der Höhe von 20% des Verkaufspreises, inklusive der geleisteten Reservationsvereinbarung, fällig.
- Die Rest- bzw. Schlusszahlung hat spätestens am Tag der Schlüsselübergabe zu erfolgen.
Unwiderrufliches Zahlungsversprechen
Anlässlich der Beurkundung hat die Käuferschaft der Verkäuferschaft ein schriftliches Zahlungsversprechen eines schweizerischen Finanzinstitutes abzugeben.
Bauabwicklungskonto
Die geleisteten Zahlungen erfolgen durch Überweisung auf das Bauabwicklungskonto bei der Basellandschaftlichen Kantonalbank.
Schlusszahlung
Die Schlusszahlung erfolgt auf das Klienten-Konto der Notarin Barbara Zihlmann, welche als Zahl- und Treuhandstelle eingesetzt wird.
Finanzierung
Die Basellandschaftliche Kantonalbank ist ein zuverlässiger und kompetenter Partner, den wir Ihnen gerne in Sachen Finanzierung weiterempfehlen können.
Kontaktieren Sie den Experten:
Peter Oppliger
Senior Experte Baupromotionen Immobilienfinanzierungen
Tel. +41 61 925 85 56
peter.oppliger@blkb.ch
Bauabwicklung:
Bei rechtzeitigem Vertragsabschluss kann die Käuferschaft bei der Planung des Eigenheimes mitbestimmen. Der Grundriss kann, soweit statisch und hausinstallationstechnisch möglich, auf die individuellen Bedürfnisse angepasst werden.
Der Architekt erstellt die Ausführungspläne im Massstab 1:50. Die Käuferbetreuung formuliert in Zusammenarbeit mit der Käuferschaft die Grundlage für die definitive Ausführungsplanung und nimmt einmalig die geforderten Änderungen und Ergänzungen auf (Grundrissbereinigung) und erstellt das «Gut zur Ausführung» (GZA), welches durch die Käuferschaft zu unterzeichnen ist. Diese einmalige Planänderung ist für die Käuferschaft kostenlos.
Nachträgliche Änderungen werden durch die Käuferbetreuung nur gegen schriftliche Mehr- bzw. Minderkostenbestätigungen aufgenommen und ausgeführt.
Je nach Planungs- und Baustand kann die Käuferschaft folgende Ausbauten bei vom Bauherrn bestimmten Lieferanten selbst bestimmen:
- Sanitäre Apparaturen
- Kücheneinrichtung inkl. Material und Farbe
- Boden- und Wandbeläge
Bei der Schlüsselübergabe sind alle Sicker- und Kanalisationsleitungen gereinigt. Bei Abschluss der Arbeiten werden dem Bauherrn die nachgeführten Detailpläne zur Verfügung gestellt (Architekten-, Kanalisations-, Elektro-, Heizungs- und Sanitärpläne). 1 Plansatz wird der Käuferschaft zur Verfügung gestellt.